Nachdem der Plan des Abwehramtes – die Identitären sollten am 6.4.2016 ihre Aktion bei der Moschee durchführen, erst danach sollte der Zugriff erfolgen – von der Polizei durchkreuzt wurde, musste man sich etwas überlegen. Nach den uns vorliegenden Informationen, fasste der zur Quelle Sandro mutierte B. den Entschluss, die Moschee in Puntigam zu entweihen.
Der Zeuge führt weiters aus:
„Der B. meinte das alles aber offensichtlich viel ernster als wir, denn er hatte ja schon den Plan der Moschee auf dem Handy. Er erzählte, dass er auch schon im Inneren der Moschee gewesen wäre.
Jetzt im Nachhinein kommt mir vor, dass der B. eigentlich nur jemanden gesucht hat – einen Dummen – der bei seiner Aktion mitmacht. Warum er dies tat bzw. wie er genau auf diese Idee kam weiß ich nicht. Soviel ich gehört habe, wurde ja nur der […] erwischt und nicht der B. – das kommt mir alles sehr komisch vor.“
Was hat B. veranlasst zum PDV-Stammtisch 22.4.2016 einen konkreten Tatplan mitzubringen? Dazu gibt es keine gesicherten Informationen, da B. über die genaue Verstrickung seines Quellenführers nichts sagen will. Bei seiner ersten Beschuldigtenvernehmung war B. auch nicht bereit, den Namen des Abwehroffiziers zu nennen.
Nach dieser Einvernahme bat B. den ermittelnden LVT-Beamten jedoch um ein Vieraugengespräch außerhalb des Protokolls. In diesem soll B. um ein neuerliches Gespräch ersucht haben. Er soll angegeben haben, nur deshalb jede Beteiligung an der Aktion geleugnet zu haben, da er dies mit seinem Führungsoffizier vereinbart hatte. B. gab an, dass bei der Aktion einiges schiefgelaufen sei und er sich mit seinem Führungsoffizier besprechen und am 9.5.2016 wieder Verbindung mit dem LVT Steiermark aufnehmen werde.
Bei seiner zweiten Einvernahme am 9.5.2016 führte B. sodann aus:
„Ich möchte zusammenfassend angeben, dass meine sämtlichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der gegenständlichen Straftat im Auftrage bzw. für das Abwehramt des Bundesheeres geschahen. Die Planung der Straftat habe ich insofern mitzuverantworten, als dass ich die Tatmittel besorgte und dem […] bei der örtlichen Orientierung rund um die Moschee half. […] Ich weiß, dass ich mich mit meiner Beteiligung an der Straftat ebenfalls strafbar gemacht habe, aber ich tat das ja nicht zu einem eigenen sondern für einen höheren Zweck. Ich hoffe das dies mein Tun entschuldigt.“
„Die volle Wahrheit“ zu sagen war also Gegenstand der Absprache. Ob die Aussage wirklich „die volle Wahrheit“ beinhaltet? Inwieweit der Abwehroffizier in die Planung der Tat eingebunden war, wird sich nicht zuletzt aufgrund des Aussageverhaltens von B. schwer klären lassen. Eines können wir der interessierten Öffentlichkeit jedoch jetzt schon verraten: Sandros Quellenführer wusste seit 23.4.2016 von der geplanten Tat!
(Fortsetzung folgt.)