Das Haus von Braunau ist ein gutes Beispiel für den pathologischen Umgang der Herrschenden mit der Vergangenheit. Das Geburtshaus Adolf Hitlers versetzt die Herrschenden in Angst und Schrecken. Ziegel und Mörtel müssen verschwinden, weil das aber aufgrund eines bestehenden Denkmalschutzes nicht möglich ist, soll das Haus zumindest in das Eigentum des unfähigen Staates überführt werden.
Durch Enteignung. Um wenig Geld. Um zu wenig Geld, wie man jetzt weiß.
„Die Eignerin hatte bei dem Gericht gegen die Höhe der von der Republik festgesetzten Entschädigung geklagt. Dieses hielt nun fest, die Enteignungsentschädigung für die gesamte Liegenschaft in Braunau, “insbesondere unter Berücksichtigung der Besonderheit, dass es sich beim Hauptgebäude um das Geburtshaus Adolf Hitlers handelt”, sei mit 1,508 Millionen Euro festzusetzen.
Der VfGH hatte davor festgestellt, dass die Enteignung an sich, der eine jahrelange Diskussion zwischen Eignerin und Innenministerium vorangegangen war, rechtens gewesen sei. Die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte läuft noch.“
Wie oft hat der unfähige Staat seine Bürger schon bestohlen?